Am 23.02.2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. deutschen Bundestag statt. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen rund um die Wahl in Kirchheim unter Teck.
Wahlergebnis Kirchheim unter Teck
Gemäß § 27 Abs. 4 S.1 BWO kann der Wahlscheinantrag bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr gestellt werden.
In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, z. B. wenn der Wahlraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann (§ 25 Abs. 2 i.v.m. § 27 Abs. 4 S.2 BWO), besteht die Möglichkeit
am Samstag, den 22. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Briefwahlbüro und
am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, ausschließlich im Wahlamt, 1. OG, Raum 25 im Rathaus der Stadt Kirchheim unter Teck, Marktstraße 14, den Wahlschein zu beantragen.
Um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 07021 502-215 wird gebeten.
Der Wahlbrief mit Stimmzettel muss am Wahltag, Sonntag, den 23. Februar 2025 spätestens um 18:00 Uhr bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Marktstraße 14, im Briefkasten eingegangen sein. Das Transportrisiko liegt beim Wähler.
Hilfe bei der Wahl
Menschen mit Behinderung oder Leseschwierigkeiten dürfen sich helfen lassen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf nur technische Unterstützung leisten, ohne Einfluss auf die Entscheidung des Wählers zu nehmen.
Die Hilfsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Erklärfilm zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Aktuelles zur Bundestagswahl
Wichtige Informationen zur Bundestagswahl
Wahltag
Der Bundespräsident hat den 23.02.2025 als Wahltag bestimmt.Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Deutschland haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de
Für den Wahltermin am 23.02.2025
- Versand der Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 02.02.2025
- Einsichtname in das Wählerverzeichnis: 03.02. bis 10.02.2025
- Letzter Tag zur Beantragung eines Wahlscheines: Freitag, 21.02.2025 bis 15:00 Uhr (Online 20.02.2025 bis 11:00 Uhr)
- Wahltag: 23.02.2025, 08:00 - 18:00 Uhr
Grundlage für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dort sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nur bis zum 02.02.2025 und nur auf Antrag möglich. Anträge sind beim Bürgerservice im Rathaus erhältlich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich, sobald sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
- Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite ein QR-Code-Feld. Dieses kann zur Beantragung der Briefwahl mit einem Smartphone gescannt werden. Es öffnet dann direkt das vorausgefüllte Internet-Antragsformular für die Briefwahl.
- Briefwahl beantragen
- Die unterschriebene Wahlbenachrichtigung kann auch in Papierform zurück an das Wahlamt, Marktstraße 14, geschickt oder im Rathaus (BürgerService) abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Am Freitag den 21.02.2025: 08:00 -15:00 Uhr