Der Kirchheimer Stadtpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen zahlreiche Angebote des kulturellen und sozialen Lebens vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen. Der Pass ist ein Jahr lang gültig und kann auf Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Welche Vergünstigungen haben Sie beispielsweise durch den Stadtpass?
- Übernahme der Kosten von Klassenfahrten und Schulausflügen
- Übernahme der Gebühren für Schwimmkurse
- Übernahme der Fahrtkosten zum Schulschwimmen
- Zuschuss zum 1. Kindergartenjahr
- Einschulungspauschale
- Pauschale für Schulbedarf zum Schuljahresanfang
- ermäßigter Freibadeintritt
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Soziales Leben
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Sachgebietsleitung Soziale Hilfen / stv. Abteilungsleitung Soziales
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Stadtpass beantragen
Kirchheimer Bürger erhalten den Stadtpass, wenn das Einkommen unter folgenden Grenzen liegt:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.492,00 Euro |
| 2 Personenhaushalt | 2.009,00 Euro |
| 3 Personenhaushalt | 2.497,00 Euro |
| 4 Personenhaushalt | 3.370,00 Euro |
| 5 Personenhaushalt | 3.857,00 Euro |
| 6 Personenhaushalt | 4.336,00 Euro |
| 7 Personenhaushalt | 4.753,00 Euro |
Der Stadtpass kann im Haus der sozialen Dienste beantragt werden
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Haus der sozialen Dienste / Zimmer 2
Widerholtplatz 3
73230 Kirchheim unter Teck
Telefonnummer: 07021 502-364
Aktueller Leistungsbescheid oder Bescheid Kinderzuschlag oder für Stadtpass B
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- die letzten 3 Lohnabrechnungen
- Bescheid Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen
- Nachweis Schwerbehinderung
keine