Am 14.03.2021 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum 17. Landtag statt. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen rund um die Wahl in Kirchheim unter Teck.
Wahlergebnisse in Kirchheim unter Teck
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Aktuelles: Aufgrund der Pandemielage wurden die üblichen Wahlbezirke auf insgesamt 19 Urnenwahlbezirke reduziert. Die Wahlleitung in Kirchheim unter Teck geht von einem stark erhöhtem Briefwahlaufkommen aus.
Wahlergebnisse in Kirchheim unter Teck
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Aktuelles: Aufgrund der Pandemielage wurden die üblichen Wahlbezirke auf insgesamt 19 Urnenwahlbezirke reduziert. Die Wahlleitung in Kirchheim unter Teck geht von einem stark erhöhtem Briefwahlaufkommen aus.
Für den Wahltermin am 14.03.2021
- Letzter Zuzugstermin für Wahlberechtigung in Baden-Württemberg 14.12.2020
- Versand der Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 21.02.2021
- Auslegung der Wählerverzeichnisse: 22.02.2021 bis 26.02.2021
- Letzter Tag zur Beantragung eines Wahlscheines: 12.03.2021 bis 18:00 Uhr (Online 11.03.2021 bis 11:00 Uhr)
- Wahltag: 14.03.2021, 08:00 - 18:00 Uhr
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 21.02.2021 mit der Post zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Tage keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten am Haupteingang des Kirchheimer Rathauses.
Grundlage für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dort sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nur bis zum 21.02.2021 und nur auf Antrag möglich. Anträge sind beim Bürgerservice im Rathaus erhältlich.
Grundlage für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dort sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist nur bis zum 21.02.2021 und nur auf Antrag möglich. Anträge sind beim Bürgerservice im Rathaus erhältlich.
Onlineantrag Briefwahlunterlagen
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formula für den Online-Wahlscheineintrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich, sobald sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, oder wollen Sie aufgrund des Pandemiegeschehens nicht in den Wahllokalen wählen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formula für den Online-Wahlscheineintrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich, sobald sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, oder wollen Sie aufgrund des Pandemiegeschehens nicht in den Wahllokalen wählen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
- Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite ein QR-Code-Feld. Dieses kann zur Beantragung der Briefwahl mit einem Smartphone gescannt werden. Es öffnet dann direkt das vorausgefüllte Internet-Antragsformular für die Briefwahl.
- Wahlschein online beantragen: Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 11.03.2021, 11:00 Uhr, auch online (Wenn Sie den angebotenen Link zum Formula für den Online-Wahlscheineintrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat) beantragen. Bitte die Wahlbenachrichtigung zwecks Angaben hierfür bereithalten. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann umgehend, auch ins Ausland, zugesandt.
- Die unterschriebene Wahlbenachrichtigung kann auch in Papierform zurück an das Wahlamt, Marktstraße 14, geschickt oder im Rathaus (BürgerService) abgegeben werden.
Eine Liste der aktuellen Wahllokale finden Sie über diesen Link: Wahllokale