Kirchheimer Gutschein "KiGu"

Unternehmen können ihren Mitarbeitern gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EstG einen Sachlohn in Form eines Warengutscheins steuerfrei gewähren. Die Steuerfreigrenze beträgt monatlich für jeden Mitarbeiter 50 Euro.

In Kirchheim unter Teck gibt es den sogenannten "KiGU" - den Kirchheimer Gutschein. Dieser wurde in Kooperation zwischen der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck, dem Bund der Selbstständigen (BDS) und dem City Ring e.V. entwickelt. Einzusetzen ist der KiGu beispielsweise als Bonus oder Prämie, als Dankeschön für besondere Leistungen, zum Geburtstag, bei Mitarbeiter- und Firmenjubiläen oder als Weihnachtsgeschenk seitens der Arbeitgeber an die Mitarbeiter. Für besondere Anlässe wie Hochzeiten dürfen zusätzlich bis zu 60 Euro pro Ereignis verschenkt werden. Für den Arbeitgeber fallen keine zusätzlichen Abgaben an. Die Stückelung der Gutscheine kann in 10, 22, 25 und 50 Euro erfolgen.

Wie funktioniert es?

Sie bestellen Ihre benötigte Menge an Gutscheinen direkt beim Kirchheimer City Ring e.V.:

  • Frau Sabine Drescher-Wohlleben
  • Telefon: 0176 95550947
  • E-Mail: drescherwohlleben[at]cityring-kirchheim.de

Der KiGu ist nach Zahlung der Rechnung und nach Terminvereinbarung im Max-Eyth-Haus abholbereit. Möglich wird auch der versicherte Versand sein. Bitte geben Sie an, ob Sie ausgebendes und/oder einlösendes Unternehmen sein möchten. Die Einlösung des KiGu erfolgt nur in den teilnehmenden Betrieben. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie auf der Website Ki-Gu.de. Als einlösendes Unternehmen reichen Sie die eingelösten Gutscheine beim City Ring e.V. ein und erhalten den entsprechenden Gutscheinbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2 % zurück.

Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter

Vorteile für Unternehmen:

  • Einsparung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation
  • Unterstützung der Unternehmen und Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Kirchheim unter Teck

Vorteile für Mitarbeiter:

  • Monatlich Zugewinn bis zu 50 Euro
  • Anerkennung durch den Arbeitgeber
  • Vielseitig einlösbar in zahlreichen Kirchheimer Geschäften und Betrieben

Es wird empfohlen, sich im Vorfeld mit einem Steuerberater abzustimmen.


Zur Website des Kirchheimer Gutscheins