Geschützte Tage in der Karwoche
29.03.2022
Gründonnerstag, 14.04.2022
- Öffentliche Tanzunterhaltungen ab 18:00 Uhr.
- Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen ebenfalls ab 18:00 Uhr.
Karfreitag, 15.04.2022
- Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen.
- Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Zu den Verboten zählen z.B. musikalische Darbietungen, Film-/Video-Vorführung, der Betrieb von Musikboxen sowie der Betrieb von Spielautomaten. Der Betrieb von Spielhallen ist ebenfalls verboten.
- Öffentliche Tanzunterhaltungen während des ganzen Tages.
- Öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages.
- Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen während des ganzen Tages.
Die Veranstaltungsverbote beginnen am Karfreitag um 0:00 Uhr.
Karsamstag, 16.04.2022
- Öffentliche Tanzunterhaltungen bis 20:00 Uhr.
- Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen ebenfalls bis 20:00 Uhr.
Ostersonntag, 17.04.2022
- Öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr.
Weitere Informationen
- Die gleichen Zeiten wie am Ostersonntag gelten für Pfingstsonntag und für Fronleichnam.
- Nach Anhörung der Pfarrämter wird die Zeit des Hauptgottesdienstes an den allgemeinen Sonntagen und kirchlichen Feiertagen für die Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr festgesetzt (§ 9 Sonn- und Feiertagsgesetz).