Stadtverwaltung öffnet ab Montag, 14. März 2022 wieder für den Publikumsverkehr
Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen bleiben bestehen
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Mund-Nasen-Schutzes bei Terminen mit der Stadtverwaltung sowie die Beachtung der pandemiebezogenen Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin bestehen.
3-G-Regelung nur noch beim Besuch von Kultureinrichtungen
Gegenwärtig gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Verordnung. Für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung ist ein 3-G-Nachweis nicht mehr notwendig. Lediglich für den Besuch der Stadtbücherei (Max-Eyth-Straße 16), des Literarischen Museums (Max-Eyth-Straße 15) oder des Stadtarchivs (Wollmarktstraße 48) ist derzeit weiterhin ein 3-G-Nachweis erforderlich. Die Abholung von Büchern oder Dokumenten ist jedoch ohne Einschränkungen möglich.
Terminvereinbarung für BürgerService und Ausländerwesen weiterhin empfohlen
Eine vorherige Terminvereinbarung für die Bereiche BürgerService und Ausländerwesen ist zwar nicht mehr erforderlich, wird aber weiterhin empfohlen. Bürgerinnen und Bürger können unter www.kirchheim-teck.de/online-terminvereinbarung feste Termine vereinbaren. Die Buchung ist maximal 14 Tage im Voraus möglich. Es werden immer nur freie Termine angezeigt - ist dies für einen Tag nicht der Fall, sind keine Termine mehr verfügbar. Bereits ausgestellte Dokumente aus den Bereichen Ausländerwesen und BürgerService können ohne Termin im Zimmer 10 des Rathauses (Marktstraße 14) abgeholt werden.
Zu beachten ist: Aus organisatorischen Gründen sind BürgerService und Ausländerwesen ab sofort jeden Mittwoch zur Sachbearbeitung geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in diesem Zeitraum beim BürgerService in den Teilorten zu klären. Bereits für März vereinbarte Mittwoch-Termine behalten jedoch ihre Gültigkeit und können wahrgenommen werden.
Die aktuellen Öffnungszeiten sowie die Möglichkeit einer Terminvereinbarung sind immer aktuell unter www.kirchheim-teck.de/öffnungszeiten zu finden.
Pressemitteilung Nr. 050/22 vom 11.03.2022