Fristverlängerung: Zuschussanträge für das Jahr 2023 noch bis zum 25. Februar 2022 möglich
Antragsberechtigt sind zum Beispiel Kirchen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Organisationen sowie Träger der Jugendarbeit oder der Altenhilfe, wenn es sich um einen Zuschuss mit jährlicher Bewilligung oder einen einmaligen Projektzuschuss im Jahr 2023 handelt. Durch einen Gemeinderatsbeschluss festgelegte Regelzuschüsse sind von der zentralen Antragstellung nur betroffen, wenn der Zuschussempfänger eine Änderung anstrebt.
Pro Bereich gibt es jeweils ein eigenes Formular, das auf www.kirchheim-teck.de/formulare heruntergeladen werden kann. Die ausgefüllten Antragsformulare müssen bis spätestens 25. Februar 2022 per E-Mail an zuschussantraege-sks@kirchheim-teck.de bei der Stadtverwaltung eingehen. Die Entscheidung über die Anträge trifft anschließend der Gemeinderat. Diesem werden die Anträge voraussichtlich im Frühsommer 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für Rückfragen stehen bei der Stadtverwaltung zur Verfügung:
- Kultur: Dr. Frank Bauer (E-Mail: f.bauer@kirchheim-teck.de, Telefon: 07021 502-571)
- Bildung und Sport: Anne-Kathrin Schmid (E-Mail: a.schmid@kirchheim-teck.de, Telefon: 07021 502-498)
- Soziales: Brigitte Hartmann-Theel (E-Mail: b.hartmann-theel@kirchheim-teck.de, Telefon: 07021 502-346).
Pressemitteilung Nr. 022/22 vom 08.02.2022