Das Landratsamt informiert: Inzidenzstufe 2 tritt in Kraft
28.07.2021
Ab Mittwoch, den 28.07.2021 gilt im Landkreis Esslingen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 CoronaVO die Inzidenzstufe 2 .
Dies bedeutet unter anderem:
- Treffen sind mit maximal 4 Haushalten und mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.
- Im Freien sind private Feiern mit bis zu 200 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen ist Voraussetzung, dass die teilnehmenden Personen (maximal 200) nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
- Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte im Freien sind mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen zulässig.
- Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Schwimmbäder sind im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
- Gastronomie und Vergnügungsstätten sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.
- Die Nutzung von Betriebskantinen und Mensen durch Angehörige der Einrichtung ist ohne besondere Regelung gestattet.
- Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
- Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne besondere Regelungen gestattet - Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen gestattet.
- Beherbergung ist ohne besondere Regelungen gestattet.
- Der Betrieb von Diskotheken ist nicht gestattet.
- Touristischer Verkehr wie Schifffahrt oder Seilbahnen ist ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet, Voraussetzung ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis.
Die förmliche Feststellung des Inzidenzwertes des Gesundheitsamts für die Öffnungsschritte ist auf der Startseite der Website des Landkreises eingestellt: www.landkreis-esslingen.de.
Informationen des Landes zur stufenweisen Öffnung finden Sie auf der Website des Landes www.baden-wuerttemberg.de unter dem Link „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.