Bauen in der historischen Altstadt

Die historische Altstadt von Kirchheim unter Teck ist als Gesamtanlage gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt.

Innerhalb der historischen Altstadt gelten:

Nach § 4 der Satzung zur Gesamtanlage bedürfen gewisse Veränderungen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (PDF) ist mit aussagekräftigen Unterlagen beim Sachgebiet Bauordnung als untere Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Energiegewinnungsanlagen auf Altstadtdächern (PDF) sind unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Dafür ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen.

Gegebenenfalls sind Festsetzungen im jeweils geltenden Bebauungsplan zu beachten.