Die historische Altstadt von Kirchheim unter Teck ist als Gesamtanlage gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) geschützt.
Innerhalb der historischen Altstadt gelten:
- Satzung zur Gesamtanlage nach § 19 DSchG Kirchheim unter Teck (PDF)
- Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt (PDF)
- Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Nach § 4 der Satzung zur Gesamtanlage bedürfen gewisse Veränderungen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (PDF) ist mit aussagekräftigen Unterlagen beim Sachgebiet Bauordnung als untere Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Energiegewinnungsanlagen auf Altstadtdächern (PDF) sind unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Dafür ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Gegebenenfalls sind Festsetzungen im jeweils geltenden Bebauungsplan zu beachten.