Die Stadtverwaltung verwaltet zum einen ihren eigenen bebauten und unbebauten Grundbesitz. Hierzu zählen u.a. Vermietung, Kauf und Verkauf von städtischen Wohnungen sowie die Verpachtung der städtischen Immobilien.
Zudem ist die Stadt Kirchheim unter Teck für eine Vielzahl an Angelegenheiten aus dem Baugesetzbuch (BauGB) zuständig.
Zudem ist die Stadt Kirchheim unter Teck für eine Vielzahl an Angelegenheiten aus dem Baugesetzbuch (BauGB) zuständig.