Der Flächennutzungsplan hat einen Planungshorizont von etwa 15 Jahren und ist zusammen mit dem Bebauungsplan Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Als "vorbereitender Bauleitplan" bündelt der Flächennutzungsplan übergeordnete Planungen sowie Fachplanungen und steuert nachfolgende Planungen wie den verbindlichen Bebauungsplan.
Während letztere als Ortsgesetze verbindlich für Jedermann sind, entfaltet der Flächennutzungsplan keine Wirksamkeit für die Bevölkerung. Der Flächennutzungsplan ist als „vorbereitender Bauleitplan“ im Baugesetzbuch beschrieben und unterliegt folglich den entsprechenden Anforderungen und Verfahrensschritten, wie öffentliche Beteiligungsrunden, Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange und der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Aus dem Flächennutzungsplan werden dann die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt.
Aufgrund seiner Relevanz ist beim Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan mit einem komplexen Verfahren zu rechnen, in dessen Rahmen eine Reihe von Gutachten bzw. Nachweisen zu erbringen sind, um die geplanten Flächenausweisungen zu begründen.
Hinzu kommt die Vorgabe des Landesplanungsgesetztes („Gegenstromprinzip“), nach der der Flächennutzungsplan die Vorgaben des Regionalplans des Verbandes Region Stuttgart zu berücksichtigen hat.
Weiterer Abstimmungsbedarf erfolgt aus der Situation der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Dettingen unter Teck und Notzingen. Hier gilt es für jede einzelne Kommune entsprechende Ziele festzuschreiben, die dann in der Verwaltungsgemeinschaft zusammen getragen werden.
Fachforum Flächennutzungsplan 2035
Die Verfahrensstruktur soll breit angelegt werden und damit Fachöffentlichkeit, allgemeine Öffentlichkeit, Gremien und Fachverwaltung gleichermaßen informiert und an der Erarbeitung beteiligen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Sitzungsvorlage, welcher der Gemeinderat am 12.12.2018 zugestimmt hat.
Die Pressemitteilung gibt Aufschlüssse darüber, was das Fachforum in den ersten Sitzungsterminen erarbeitet hat und wie es weitergeht.
Aktueller Stand
Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 den erneuten Feststellungsbeschluss gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde von Seiten des Regierungspräsidiums mit Schreiben vom 27.09.2024 genehmigt.
Ausgenommen sind die Flächen:
1. N-03 „Hülben“
2. K-52 „Am Hohenreisach“
3. K-53 „Nördlich Altenheim“
4. K-54 „Zusammenfluß Windbach und Gießnau“
5. Ö-17 „Steinmäuren“
Die Bekanntmachung erfolgt ortsüblich in „Der Teckbote“ und den Mitteilungsblättern der Verwaltungsgemeinschaft am 31.10.2024.
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