Markungsfläche: Einwohnerzahl: Ortsvorsteher: |
443 ha rund 2.000 Henrik Peter |
Nabern blickt auf eine bewegte Geschichte zurück und wurde im Zusammenhang mit dem Stiftungsbrief des Klosters Wiesensteig im Jahr 861 erstmals erwähnt.
Eingebettet in eine wunderschöne Umgebung des Albvorlandes ist der dörfliche Charakter bis heute erhalten geblieben. Nabern zeichnet sich durch ein reges Vereinsleben und ein hohes Maß an ehrenamtlich engagierten Menschen aus.
Naberns Aushängeschild ist zweifelsohne der Industriepark, in dem viele bedeutende Unternehmen ansässig sind.
Durch das kommunale Bildungs- und Betreuungsangebot und einer großen Anzahl von Arbeitsplätzen am Ort lassen sich Beruf und Familie hier hervorragend vereinen. Nicht nur für ältere Menschen sind die intakte Gemeinschaft und unsere gute Nahversorgung von unschätzbarem Wert.
Aktuelle Veranstaltungen in Nabern
Aktuelle Nachrichten aus Nabern
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Bruckmühle“ – 2. Änderung
14.10.2026
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Dettinger Weg II“ – 5. Änderung
12.10.2026
Coffee Walk geht in die dritte Runde: Oberbürgermeister Dr. Bader kommt zum Austausch nach Nabern
07.10.2026
Zum nunmehr dritten Mal lädt Oberbürgermeister Dr. Pascal Bader die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zum gemeinsamen Spaziergang und Austausch ein: Beim nächsten Coffee Walk in Nabern am 13. Oktober 2026 bietet sich von 16:30 bis 18:30 Uhr die Gelegenheit, direkt mit der Verwaltungsspitze ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und Anliegen rund um den Stadtteil anzusprechen.
Im Mittelpunkt des Spaziergangs stehen die Themen, die die Menschen vor Ort bewegen. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Oberbürgermeister Dr. Pascal Bader, dem Ersten Bürgermeister Achim Rapp, der Bürgermeisterin Christine Kullen, dem Ortsvorsteher Henrik Peter sowie Mitgliedern des Gemeinde- und Ortschaftsrats in ungezwungener Atmosphäre ins Gespräch zu kommen.
Während des rund zwei Kilometer langen Rundgangs haben die Teilnehmenden Gelegenheit, eigene Anregungen einzubringen, Fragen zu stellen und sich über aktuelle Entwicklungen im Stadtteil auszutauschen. An ausgewählten Stationen geben verschiedene Institutionen und Vereine aus Nabern Einblicke in ihre Arbeit und stellen ihre Angebote vor. Zudem werden ausgewählte Projekte und konkrete Vorhaben näher erläutert.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, am Coffee Walk in Nabern am 13. Oktober 2026 teilzunehmen und sich mit ihren Fragen, Ideen und Anregungen einzubringen. Start und Ziel des Rundgangs ist das Foyer der Gießnauhalle Nabern, Seestraße 7. Ab 16:30 Uhr besteht dort die Möglichkeit, bei Kaffee oder Tee miteinander ins Gespräch zu kommen. Anschließend führt ein gemeinsamer Rundgang durch Nabern. Zum Abschluss besteht ab ca. 18:00 Uhr an der Gießnauhalle Gelegenheit zum weiteren Austausch. Wenn möglich, wird darum gebeten, eine eigene Tasse mitzubringen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Wer eine Unterstützung zur Teilnahme benötigt, zum Beispiel eine Begleitperson aufgrund eingeschränkter Mobilität, kann den Bedarf in der Abteilung Soziales der Stadtverwaltung unter 07021 502 645 oder quartiersmanagement(at)kirchheim-teck.de anmelden.
Der Coffee Walk ist ein Beteiligungsformat, das den direkten Dialog zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft fördern soll. Nach dem Auftakt in der Südstadt im Jahr 2025 fand im Frühjahr 2026 ein weiterer Coffee Walk in der Warth in Ötlingen statt. In Nabern wird das Format nun fortgesetzt und der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern weiter ausgebaut.
Pressemitteilung Nr. 215/26 vom 07.10.2026
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bohnau-Süd“
26.09.2026
Datum der Auslegung
05.10.2026 bis 20.10.2026
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flächen zwischen der Tannenbergstraße im Nordosten, der Autobahn im Süden, dem Feldweg mit der Flurnummer 4113, die Bebauung „Am Lindele“ sowie die Bebauung „Paulinenpflege“ im Westen bzw. Nordwesten.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes liegen im Wesentlichen die Flurstücke 4050/1, 4063/1, 4063/2, 4063/3, 4063/4, 4064, 4065/1, 4065/2, 4066, 4067, 4068/1, 4068/2, 4069, 4070/1, 4070, 4071, 4072, 4073, 4074, 4075, 4076, 4077, 4082, 4083, 4085, 4087, 4088, 4089/1, 4089, 4090, 4091, 4092, 4093, 4094, 4095, 4096, 4097, 4105, 4113, 4116, 4117, 4119, 4120, 4121, 4122/1, 4122, 4123, 4124, 4125, 4127, 4128, 4129, 4130, 4131, 4132, 4133, 4134, 4135, 4136, 4137, 4138, 4139, 4140, 4141, 4142, 4143, 4144, 4145, 4146, 4147, 4148, 4149, 4150, 4151, 4152, 4153, 4154, 4155, 4156, 4167/1, 4167/2, 4168, 4169, 4170, 4171, 4172, 4173, 4174/1, 4174/2, 4174, 4175, 4176, 4236, alle Gemarkung Kirchheim. Angeschnitten werden die Flurstücke 3627, 4050, 4058, 4060, 4061, 4081, 4098, 4098/1, 4100, 4104, 4115, 4121/1, 4252, alle Gemarkung Kirchheim.
Zum Herunterladen
- 01 Bebauungsplan (PDF)
- 02 Textteil (PDF)
- 03 Begründung (PDF)
- 04 Lokalklimatische Untersuchung (PDF)
- 05 Verkehrsuntersuchung (PDF)
- 06 Schalltechnische Untersuchung (PDF)
- 07 UV Bericht (PDF)
- 08 Umweltbericht (PDF)
- 09 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- 10 Feldlerchenkartierung
- 11 Plausibilisierung Artenschutz (PDF)
- 12 Plausibilisierung Käfer (PDF)
- 13 Starkregen - und Entwässerungsbetrachtung (PDF)
- 14 Stellungnahme TöB geschwärzt (PDF)
- 15 Sitzungsvorlage IWU (PDF)
- 16 Inhalt öffentliche Bekanntmachung (PDF)
Die im Bebauungsplan erwähnten DIN-Normen dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht ins Internet gestellt werden. Sie liegen innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Abteilung Städtebau und Baurecht, Sachgebiet Stadtplanung, Alleenstr. 3, 2. Stock zur Einsichtnahme aus.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Wohnen und Umwelt hat am 23.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.
Durch den Bebauungsplan soll ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Fortsetzung der Gewerbeentwicklung im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Bohnau. Vorgesehen ist im zentralen Bereich des Plangebiets eine Ausweisung als Gewerbegebiet. Der Übergang zur westlich bzw. nordwestlich des Plangebiets gelegenen Wohnnutzung soll durch einen Grünzug sowie durch die Ausweisung eines beschränkten Gewerbegebietes ausgestaltet werden.
Maßgebend sind die Unterlagen der Stadt Kirchheim unter Teck, nämlich der Lageplan zum Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 11.09.2020 / 10.11.2025 / 31.07.2026 und die Begründung vom 11.09.2020 / 10.11.2025 / 31.07.2026.
Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 05.10.2026 bis einschließlich 20.10.2026 im Internet unter https://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene erneut veröffentlicht. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen zu den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs wird darauf hingewiesen, dass für das Verfahren folgende Unterlagen, die Änderungen und Ergänzungen betreffend, vorhanden sind: Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung inklusive Plausibilisierung sowie Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Abteilung Städtebau und Baurecht, Sachgebiet Stadtplanung, Alleenstr. 3, 2. Stock, in die im Internet veröffentlichten Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im Teckboten unter https://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene veröffentlicht wurden.
Während der erneuten Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Änderungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen
die Ausdifferenzierung der Ausnahmeregelung für die Einzelhandelsnutzung, die Plausibilisierung der Speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung, die Ergänzung des Umweltberichts, die Aufnahme einer weiteren Trafostation, die Reduzierung der Gebäudehöhe im westlichen Teil des Gebiets GEb3, die Verlegung eines geplanten Haltestellenkaps sowie die Rücknahme des Pflanzgebots im Bereich des künftigen Brückenbauwerks und sind in den Unterlagen durch Gelbmarkierung gekennzeichnet.
Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wenn der „innere Kritiker“ laut wird – Vortragsabend zur seelischen Gesundheit am 1. Oktober 2026
23.09.2026
Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, laden der Gemeindepsychiatrische Verbund in Kirchheim (GPV) und die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck anlässlich der Woche der seelischen Gesundheit 2026 zu einem offenen Informations- und Vortragsabend in die Aula der Freihof-Realschule ein. Beginn ist 18:00 Uhr, Einlass ist ab 17:00 Uhr.
Der Abend richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Der Eintritt ist kostenfrei; Getränke und Snacks werden angeboten.
Viele Menschen kennen destruktive Gedanken wie „Das war nicht gut genug“ oder „Andere können das besser“. Selbstkritik und Zweifel gehören zum menschlichen Erleben. Werden sie jedoch dauerhaft und übermächtig, können sie das Selbstwertgefühl schwächen und die seelische Gesundheit belasten.
Der Vortrag von Dr. Matthias Hammer mit dem Titel „Der Feind in meinem Kopf – Stopp den inneren Kritiker!“ beschäftigt sich mit dem inneren Kritiker und zeigt auf, wie ein hilfreicher Umgang mit Selbstkritik gelingen kann. Außerdem werden regionale Unterstützungsangebote vorgestellt. Eine Installation des Projekts „MuSeele“ lädt dazu ein, sich mit den Themen psychische Erkrankung und Einsamkeit auseinanderzusetzen. Im Anschluss gibt es Raum für Fragen, Begegnung und Austausch.
Die Veranstaltung gibt Einblicke in die Entstehung innerer Anteile und vermittelt hilfreiche Strategien im Umgang mit Selbstkritik. Außerdem wird aufgezeigt, wie Achtsamkeit und Selbstmitgefühl zu mehr psychischer Gesundheit beitragen können.
Hinweise zur Anreise
Die Freihof-Realschule liegt in der Stadtmitte und ist mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut erreichbar. Die nächstgelegene Haltestelle „Kirchheim (T) Austraße“ ist etwa 150 Meter Fußweg entfernt. Die Parkmöglichkeiten für Pkw sind vor Ort sehr begrenzt. Es wird empfohlen, auf den öffentlichen Parkplatz am Ziegelwasen auszuweichen.
Die Veranstaltung ist barrierefrei zugänglich. Für Menschen mit Gehbehinderung stehen drei Behindertenparkplätze direkt vor dem Eingang zur Verfügung. Bei weiteren Anforderungen an die Barrierefreiheit oder bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte vorab an die städtische Sozialplanerin Karoline Brüstle per E-Mail an k.bruestle(at)kirchheim-teck.de oder telefonisch unter 07021 502519.
Pressemitteilung Nr. 201/26 vom 23.09.2026
"Vorsorge ist wichtig, weil es das Leben leichter macht"
18.09.2026
Unter diesem Motto steht die kommunale Vorsorgemesse am 26. September 2026 in der Eduard-Mörike-Mehrzweckhalle in Ötlingen. Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck richtet die Messe zusammen mit Kooperationspartnern und zahlreichen Ausstellern aus.
Die Aussteller informieren unter anderem zum Thema Gesundheit und Prävention, Beratung und Begleitung, Versorgung und Pflege, Wohnen und Barrierefreiheit sowie Bürgerschaftliches Engagement. Darüber hinaus sind weitere Institutionen und Organisationen vertreten.
Die Informationsmesse bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit vielfältigen Vorsorgethemen auseinanderzusetzen und mit den Ausstellern und Fachpersonen am Messestand persönlich ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus gibt es an einigen Messeständen zusätzliche Service-Angebote.
Parallel zum Messebetrieb finden über den Tag verteilt drei Fachvorträge statt. Diese behandeln die Themen „Vollmachten und rechtliche Betreuung“, „Sicherheit und Einbruchschutz“ sowie das Thema „seelischen Krisensituationen im Alter präventiv begegnen“.
Detaillierte Informationen zum Tagesablauf sowie eine Übersicht über alle an der Messe beteiligten Institutionen einschließlich der besonderen Service-Angebote sind aufgeführt unter: kirchheim-teck.de/vorsorgemesse.
Ergänzende Hinweise zum Veranstaltungsort:
Die Eduard-Mörike-Halle ist mit dem ÖPNV gut erreichbar. Direkt vor dem Gebäude befindet sich eine barrierefreie Haltestelle in beide Fahrtrichtungen (Haltestelle Ötlingen Mörikeschule). Am Veranstaltungstag gibt es die Möglichkeit mit den Buslinien 161, 163 und 164 im 30-Minuten-Takt die Eduard-Mörike-Mehrzweckhalle zu erreichen. Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten für PKW wird die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen.
Die Eduard-Mörike-Mehrzweckhalle ist barrierefrei zugänglich. Bei weiteren Anforderungen an die Barrierefreiheit oder Rückfragen wenden Sie sich bitte im Voraus der Veranstaltung an die städtische Sozialplanerin Karoline Brüstle per Mail an k.bruestle(at)kirchheim-teck.de oder telefonisch unter 07021 502519.
Pressemitteilung Nr. 194/26 vom 18.09.2026
Das Landratsamt informiert: Bundesweiter Warntag am 10. September 2026
08.09.2026
Am Donnerstag, 10. September findet der sechste bundesweite Warntag statt. Um 11:00 Uhr wird bundesweit eine Probewarnung ausgelöst. Um 11:45 Uhr erfolgt dann die Entwarnung.
Für die Warnung der Bevölkerung, zum Beispiel bei drohendem Hochwasser, stehen dem Bund, den Ländern aber auch dem Landratsamt sowie den Gemeinden und Städten das Modulare Warnsystem des Bundes, kurz MoWaS, zur Verfügung. In diesem System können Warnungen eingespielt werden. Je nach Warnstufe (Dringlichkeit) wird die Warnung mit einem sogenannten „Warnmix“ an unterschiedlichen Warnmitteln und Kommunikationskanäle weitergegeben. Diese Vorgehensweise ist wichtig, um im Falle einer drohenden Gefahr möglichst viele Menschen in verschiedenen Situationen erfolgreich warnen zu können.
Bestandteile des Warnmixes sind bisher Fernsehen, Radio, Sirenen, Cell-Broadcast und Warn-Apps wie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz „NINA“. Über die verschiedenen Kommunikationskanäle können Informationen schnell übermittelt werden. Sirenen besitzen einen gewissen Weckeffekt, der vor allem nachts zum Tragen kommt, wenn zum Beispiel TV, Radio und Mobiltelefon ausgeschaltet sind.
Im Landkreis Esslingen gibt es derzeit insgesamt 53 festinstallierte, funktionsfähige Sirenen. Weitere Sirenen befinden sich in der Planung. Alle Sirenen sind noch nicht an das Modulare Warnsystem MoWaS angeschlossen. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie mit ihren Sirenen am Warntag teilnehmen und diese um 11:00 Uhr auslösen und um 11:45 Uhr entwarnen.
Ziel des Warntages ist es, bundesweit die Menschen stärker für das Thema „Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren“ und zu prüfen, ob sie in einem Gefahrenfall tatsächlich gewarnt werden würden.
Für die Bürgerinnen und Bürger besteht am 10. September ab 11:00 Uhr auf der Internetseite www.warntag-umfrage.de die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen und Wahrnehmungen rund um den Warntag 2026 zu teilen.
Es wird darum gebeten, am Warntag keine Rückmeldungen an Behörden oder an die Integrierte Leitstelle weiterzugeben. Die Nummer 112 steht wie gewohnt nur für Notrufe zur Verfügung.