Datum der Auslegung
05.10.2026 bis 20.10.2026
Räumlicher Geltungsbereich
Kirchheim

Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flächen zwischen der Tannenbergstraße im Nordosten, der Autobahn im Süden, dem Feldweg mit der Flurnummer 4113, die Bebauung „Am Lindele“ sowie die Bebauung „Paulinenpflege“ im Westen bzw. Nordwesten.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes liegen im Wesentlichen die Flurstücke 4050/1, 4063/1, 4063/2, 4063/3, 4063/4, 4064, 4065/1, 4065/2, 4066, 4067, 4068/1, 4068/2, 4069, 4070/1, 4070, 4071, 4072, 4073, 4074, 4075, 4076, 4077, 4082, 4083, 4085, 4087, 4088, 4089/1, 4089, 4090, 4091, 4092, 4093, 4094, 4095, 4096, 4097, 4105, 4113, 4116, 4117, 4119, 4120, 4121, 4122/1, 4122, 4123, 4124, 4125, 4127, 4128, 4129, 4130, 4131, 4132, 4133, 4134, 4135, 4136, 4137, 4138, 4139, 4140, 4141, 4142, 4143, 4144, 4145, 4146, 4147, 4148, 4149, 4150, 4151, 4152, 4153, 4154, 4155, 4156, 4167/1, 4167/2, 4168, 4169, 4170, 4171, 4172, 4173, 4174/1, 4174/2, 4174, 4175, 4176, 4236, alle Gemarkung Kirchheim. Angeschnitten werden die Flurstücke 3627, 4050, 4058, 4060, 4061, 4081, 4098, 4098/1, 4100, 4104, 4115, 4121/1, 4252, alle Gemarkung Kirchheim.
Zum Herunterladen
Die im Bebauungsplan erwähnten DIN-Normen dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht ins Internet gestellt werden. Sie liegen innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Abteilung Städtebau und Baurecht, Sachgebiet Stadtplanung, Alleenstr. 3, 2. Stock zur Einsichtnahme aus.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Wohnen und Umwelt hat am 23.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen.
Durch den Bebauungsplan soll ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Fortsetzung der Gewerbeentwicklung im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Bohnau. Vorgesehen ist im zentralen Bereich des Plangebiets eine Ausweisung als Gewerbegebiet. Der Übergang zur westlich bzw. nordwestlich des Plangebiets gelegenen Wohnnutzung soll durch einen Grünzug sowie durch die Ausweisung eines beschränkten Gewerbegebietes ausgestaltet werden.
Maßgebend sind die Unterlagen der Stadt Kirchheim unter Teck, nämlich der Lageplan zum Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 11.09.2020 / 10.11.2025 / 31.07.2026 und die Begründung vom 11.09.2020 / 10.11.2025 / 31.07.2026.
Der Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 05.10.2026 bis einschließlich 20.10.2026 im Internet unter https://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene erneut veröffentlicht. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt.
Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen zu den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs wird darauf hingewiesen, dass für das Verfahren folgende Unterlagen, die Änderungen und Ergänzungen betreffend, vorhanden sind: Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung inklusive Plausibilisierung sowie Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innerhalb der Veröffentlichungsfrist während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Kirchheim unter Teck, Abteilung Städtebau und Baurecht, Sachgebiet Stadtplanung, Alleenstr. 3, 2. Stock, in die im Internet veröffentlichten Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung im Teckboten unter https://www.kirchheim-teck.de/bebauungsplaene veröffentlicht wurden.
Während der erneuten Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Änderungen oder Ergänzungen betreffen im Wesentlichen
die Ausdifferenzierung der Ausnahmeregelung für die Einzelhandelsnutzung, die Plausibilisierung der Speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung, die Ergänzung des Umweltberichts, die Aufnahme einer weiteren Trafostation, die Reduzierung der Gebäudehöhe im westlichen Teil des Gebiets GEb3, die Verlegung eines geplanten Haltestellenkaps sowie die Rücknahme des Pflanzgebots im Bereich des künftigen Brückenbauwerks und sind in den Unterlagen durch Gelbmarkierung gekennzeichnet.
Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.