Definition des Handlungsfeldes
Um zum Klimaschutz beizutragen, werden Maßnahmen umgesetzt, die den Ausstoß an Treibhausgasen durch die Nutzung von Wärme und Strom sowie durch den Verkehr verringern. Gleichzeit muss auf bereits spürbare Auswirkung des Klimawandels reagiert werden, wobei vor allem die Themen Hitze, Trockenheit, Starkregen und die Anpassung des Waldes wichtig sind. Durch die Einsparung von Energie und dem Energiewende beigetragen. Dabei sind in allen Bereichen Bürger:innen, Unternehmer:innen und auch die Stadtverwaltung als Akteure angesprochen.
Strategische Ziele
- Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines städtischen Klimaschutzkonzeptes auch unter Berücksichtigung eines sozialverträglichen Ansatzes
- Berücksichtigung von Energie- und Klimaschutzaspekten bei städtischen Investitionen und im städtischen Beschaffungswesen.
- (Weiter-) Entwicklung einer ansprechenden Bildungs- und Bewusstseinsarbeit sowie Beteiligung der Bevölkerung, zivilgesellschaftlicher Akteure und Unternehmen.
- Stärkung, Weiterentwicklung und Förderung eines klimabewussten Konsums, der Energieeffizienz und der Einsparung von Energie
- Stärkung, (Weiter-) Entwicklung und Förderung regenerativer Wärme- und Energiequellen sowie Infrastrukturen auch zur kommunalen (Eigen-) Versorgung.
- Verankerung von Energie- und Klimaschutzaspekten in die öffentliche rechtliche Planung, in öffentlich rechtliche und privatrechtliche Verträge und Satzung
- Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung für den Klimawandel und für daran angepasstes Verhalten
- Verankerung der Klimafolgen-Anpassung in die räumliche Planung und Entwicklung, in die Bauleitplanung, Bauausführung und in Satzungen
- Anpassen und Aufwerten des städtischen Grüns sowie von forst- und landwirtschaftlichen genutzten Flächen und Schaffen von kleinklimatisch wirksamen Grünflächen (Flächen, Dächer und Fassaden).