Vor Beginn eines Jahres erstellt die Stadt einen Haushaltsplan, der alle geplanten Einzahlungen und Auszahlungen enthält. Darin wird festgelegt, welche Aufgaben mit welchen Kosten erfüllt werden sollen und woher das dafür benötigte Geld kommt.
Seit dem 01.01.2013 arbeitet die Stadt Kirchheim unter Teck mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR). Das heißt, dass der Haushalt und die Jahresrechnung ab dem Haushaltsjahr 2013 in Form der doppelten Buchführung dargestellt werden.
Die Finanzen der Stadt Kirchheim unter Teck
Wie finanziert sich die Stadt Kirchheim unter Teck? Wofür gibt sie ihr Geld aus? Was sind die nächsten großen Investitionen? Die Stadtverwaltung informiert in neuem Format über den Haushalt der Stadt: In den kommenden Monaten werden an dieser Stelle sowie auf der städtischen Facebook-Seite regelmäßig wissenswerte und interessante Fakten rund um das Thema „städtische Finanzen“ vorgestellt und erklärt. Seien Sie gespannt!
Haushalt
Mit Erlass vom 22.02.2022 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022/2023 mit dem Haushaltsplan 2022/2023 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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- Haushaltsplan 2022/2023
- Wirtschaftsplan 2022 Stadtwerke
- Wirtschaftsplan Eigenbetrieb städtischer Wohnbau 2022
- Haushaltsrede OB
- Haushaltsrede Kämmerer
- Haushaltsrede Freie Wähler
- Haushaltsrede Die Grünen
- Haushaltsrede CDU
- Haushaltsrede SPD
- Haushaltsrede FDP/KiBü
- Haushaltsrede CIK
- Haushaltsrede Die Linke
- Haushaltsrede Ortschaftsrat Ötlingen
- Haushaltsrede Ortschaftsrat Jesingen
- Haushaltsrede Ortschaftsrat Nabern
- Haushaltsrede Ortschaftsrat Lindorf
Mit Erlass vom 09. Febraur 2021 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit des 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 der Stadt Kirchheim unter Teck gemäß § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 82 Abs. 1 und 81 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt.
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1. Nachtragshaushalt- und satzung 2021
1. Nachtragswirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2020/2021 verabschiedet.
Mit Erlass vom 18. Januar 2020 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020/2021 mit dem Haushaltsplan 2020/2021 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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- Haushaltsplan 2020/2021
- Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin (PDF)
- Haushaltsanalyse Bürgermeister (PDF)
- Haushaltsrede CDU (PDF)
- Haushaltsrede Bündnis 90/Die Grünen (PDF)
- Haushaltsrede FDP/KiBÜ (PDF)
- Haushaltsrede Freie Wähler (PDF)
- Haushaltsrede CIK (PDF)
- Haushaltsrede DIE LINKE (PDF)
- Haushaltsrede SPD (PDF)
- Haushaltsrede Ortsvorsteher Jesingen (PDF)
- Haushaltsrede Ortsvorsteher Lindorf (PDF)
- Haushaltsrede Ortsvorsteher Ötlingen (PDF)
- Haushaltsrede Ortsvorsteherin Nabern (PDF)
- Wirtschaftsplan Stadtwerke 2020/2021 (PDF)
Mit Erlass vom 24. Januar 2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan 2019 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt
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- Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin (PDF)
- Analyse des Finanzbürgermeisters (PDF)
- Analyse des Stadtkämmerers (PDF)
- Haushaltsplan 2019 (PDF)
- Präsentation zur Haushaltseinbringung
In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2018 fand die Generaldebatte zum Haushalt 2019 statt. Hier können Sie die Haushaltsreden der Fraktionen, Gruppierungen und Ortschaften nachlesen.
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- Haushaltsrede der Fraktion Freie Wähler (PDF)
- Haushaltsrede der CDU-Fraktion (PDF)
- Haushaltsrede der SPD-Fraktion (PDF)
- Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN (PDF)
- Haushaltsrede der Fraktion Frauenliste (PDF)
- Haushaltsrede der Gruppierung FDP/KiBü (PDF)
- Haushaltsrede der Gruppierung CIK (PDF)
- Haushaltsrede OV Ötlingen (PDF)
- Haushaltsrede OV Jesingen (PDF)
- Haushaltsrede OV Nabern (PDF)
- Haushaltsrede OV Lindorf (PDF)
Mit Erlass vom 19.01.2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan 2018 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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- Haushaltsrede der Fraktion Freie Wähler (PDF)
- Haushaltsrede der CDU-Fraktion (PDF)
- Haushaltsrede der SPD-Fraktion (PDF)
- Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN (PDF)
- Haushaltsrede der Fraktion Frauenliste (PDF)
- Haushaltsrede der Gruppierung FDP/KiBü (PDF)
- Haushaltsrede der Gruppierung CIK (PDF)
- Haushaltsrede OV Ötlingen (PDF)
- Haushaltsrede OV Jesingen (PDF)
- Haushaltsrede OV Nabern (PDF)
- Haushaltsrede OV Lindorf (PDF)
Mit Erlass vom 20. Januar 2017 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan 2017 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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Mit Erlass vom 2. Februar 2016 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan 2016 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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Mit Erlass vom 19. Februar 2015 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan 2015 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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Mit Erlass vom 31.03.2014 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2014 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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Mit Erlass vom 13.02.2013 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2013 der Stadt Kirchheim unter Teck bestätigt.
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Eröffnungsbilanz.
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Beteiligungsbericht
Zur Vervollständigung wurde in dem vorliegenden Beteiligungsbericht nicht nur die Beteiligungen an Unternehmen in der privaten Rechtsform aufgelistet, sondern alle Beteiligungen der Stadt Kirchheim unter Teck.
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Beteiligungsbericht 2019
Zur Vervollständigung wurde in dem vorliegenden Beteiligungsbericht nicht nur die Beteiligungen an Unternehmen in der privaten Rechtsform aufgelistet, sondern alle Beteiligungen der Stadt Kirchheim unter Teck.
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Zur Vervollständigung wurde in dem vorliegenden Beteiligungsbericht nicht nur die Beteiligungen an Unternehmen in der privaten Rechtsform aufgelistet, sondern alle Beteiligungen der Stadt Kirchheim unter Teck.