Grundsteuer

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie auf der städtischen Internetseite Grundsteuer festsetzen | Stadt Kirchheim unter Teck

Sind Sie der Ansicht, dass der im Grundsteuerbescheid genannte Steuermessbetrag fehlerhaft ist?

Auf Grund von § 351 Abs. 2 Abgabenordnung kann der Grundsteuerbescheid der Gemeinde nicht mit der Begründung angegriffen werden, der Grundsteuerwert und/oder der Steuermessbetrag sei vom Finanzamt zu hoch festgesetzt worden. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Grundsteuerwertes und des Steuermessbetrages können nur gegenüber dem Finanzamt in einem Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheid geltend gemacht werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige

Finanzamt Nürtingen (Grundsteuerwertstelle)
Telefonnummer: 07022 709-0

Kontakt - Finanzämter Baden-Württemberg

Sobald die Grundlagenbescheide durch das Finanzamt angepasst wurden, wird auch der Grundsteuerbescheid durch die Steuerverwaltung der Stadt Kirchheim unter Teck entsprechend abgeändert.

Ein Widerspruch bei der Stadt Kirchheim unter Teck mit dieser Begründung müsste von uns kostenpflichtig mit Widerspruchsbescheid abgelehnt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie auch bei Einlegung eines Widerspruchs die Steuer zu den Fälligkeitsterminen zahlen müssen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Haben Sie Fragen zum Bodenrichtwert Ihres Grundstücks?
Bitte wenden Sie sich direkt an den Gemeinsamen Gutachterausschuss beim Landratsamt Esslingen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Möchten Sie gegenüber dem Finanzamt Nürtingen einen niedrigeren Bodenwert nachweisen, können Sie dort ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) beauftragen.

Gutachten Grundsteuerreform: Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an:
Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 24234-0

Weitere Informationen

Die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de, auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter www.fm.badenwuerttemberg.
de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/
 und

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.