FAQ zur Anpassung der Kita-Gebühren in Kirchheim unter Teck
Die folgenden Fragen und Antworten erläutern die Hintergründe der stufenweisen Anpassung der Gebühren für Kindertagsstätten in Kirchheim unter Teck.Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck haben im April 2023 eine stufenweise Anpassung der Kita-Gebühren beschlossen. Hintergrund war, dass die Elternbeiträge über viele Jahre hinweg nicht erhöht wurden, zuletzt im Jahr 2018. Während der „Corona-Jahre“ wurde bewusst auf weitere Anpassungen verzichtet, um Familien nicht zusätzlich zu belasten. Dadurch lagen die Kirchheimer Gebühren deutlich unter den landesweiten Empfehlungen und weit unter dem Kostendeckungsgrad anderer Städte.
Gleichzeitig sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren stark gestiegen: Tarifsteigerungen, Fachkräftegewinnung, Inflation, Energiepreise und der Ausbau der Betreuungsqualität erhöhen die laufenden Kosten erheblich.
Um gute Betreuungsschlüssel, qualifiziertes Personal, Sprachförderung, Inklusion und verlässliche Strukturen dauerhaft zu sichern, ist die Anpassung der Elternbeiträge erforderlich.
Derzeit decken die Elterngebühren etwa 7 % der tatsächlichen Betreuungskosten, die Stadt übernimmt einen Anteil von etwa 51 % und das Land rund 42 %. Mit der Gebührenanpassung liegt der Elternbeitrag an den Gesamtkosten bei rund 9 %.
Frühkindliche Bildung ist grundsätzlich Aufgabe des Landes. Da die Landesmittel jedoch nicht ausreichen, tragen die Kommunen den größten Teil der finanziellen Verantwortung. Würde das Land einen höheren Anteil übernehmen, könnten die Elternbeiträge auch in Baden-Württemberg deutlich niedriger ausfallen, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist.
Gleichzeitig sind die Ausgaben in den vergangenen Jahren stark gestiegen: Tarifsteigerungen, Fachkräftegewinnung, Inflation, Energiepreise und der Ausbau der Betreuungsqualität erhöhen die laufenden Kosten erheblich.
Um gute Betreuungsschlüssel, qualifiziertes Personal, Sprachförderung, Inklusion und verlässliche Strukturen dauerhaft zu sichern, ist die Anpassung der Elternbeiträge erforderlich.
Derzeit decken die Elterngebühren etwa 7 % der tatsächlichen Betreuungskosten, die Stadt übernimmt einen Anteil von etwa 51 % und das Land rund 42 %. Mit der Gebührenanpassung liegt der Elternbeitrag an den Gesamtkosten bei rund 9 %.
Frühkindliche Bildung ist grundsätzlich Aufgabe des Landes. Da die Landesmittel jedoch nicht ausreichen, tragen die Kommunen den größten Teil der finanziellen Verantwortung. Würde das Land einen höheren Anteil übernehmen, könnten die Elternbeiträge auch in Baden-Württemberg deutlich niedriger ausfallen, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist.
In den vergangenen Jahren lagen die Gebühren bewusst unter den landesweiten Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände, um Familien finanziell zu entlasten und gleichzeitig den Ausbau des Betreuungsangebots zu fördern. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann die Stadt diese Unterdeckung künftig nicht mehr im bisherigen Umfang ausgleichen. Die Anpassung führt die Gebühren nun an die landesweiten Richtwerte heran.
Kirchheim unter Teck hat in den vergangenen Jahren gezielt in die Qualität der Kinderbetreuung investiert. Ziel ist eine verlässliche, pädagogisch hochwertige Betreuung sicherzustellen und gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu schaffen.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Mehr Kita-Plätze: Durch Neubauten wie die Kita Tannenbergstraße und der Jurtenkindergarten sowie Erweiterungen bestehender Einrichtungen und Schaffung zusätzliche Betreuungsgruppen können mehr Familien einen wohnortnahen und bedarfsgerechten Platz erhalten.
- Ausbau der pädagogischen Qualität: Mit zusätzlichen Anleitungszeiten und dem Einsatz von Fachdiensten für Sprache, Inklusion, Integration und Ausbildung werden Kinder gezielter gefördert
- Mehr Zeit für Kinder: Durch den Aufbau von Kita-Sekretariaten wurden Leitungskräfte von Verwaltungsaufgaben entlastet, sodass mehr Zeit für pädagogische Arbeit sowie Leitungs- und Führungsaufgaben bleibt.
- Digitalisierung und Kommunikation: Die Einführung einer Kita-App erleichtert die Kommunikation zwischen Eltern und Einrichtung: Termine, Nachrichten und Dokumente werden darüber schnell und digital zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde das zentrale Vormerksystem für die Anmeldung eingeführt, sodass die Anmeldung zentralisiert und digital erfolgt.
- Ständige Weiterentwicklung: Fort- und Weiterbildungsangebote stellen sicher, dass die pädagogischen Fachkräfte auf dem neuesten Stand pädagogischer Entwicklungen bleiben
Die Streichung erfolgt im Zuge der allgemeinen Gebührenanpassung. Sie ist notwendig, um den Haushalt nachhaltig zu stabilisieren. Familien mit mehreren Kindern werden weiterhin durch drei Ermäßigungsstufen entlastet.
Die Finanzierung der Kinderbetreuung bildet die Grundlage für ein verlässliches und qualitativ stabiles Angebot. Die Gebührenanpassung trägt dazu bei, den Betrieb der Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für Kinder, Eltern und Fachkräfte zu erhalten.
Familien können prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld, Übernahme der Betreuungsgebühren durch die Jugendhilfe oder Vergünstigungen über den Stadtpass haben. Diese Möglichkeiten sollen sicherstellen, dass die Kostenbelastung für Familien tragbar bleibt.
Auch nach der geplanten Erhöhung trägt die Stadt den größten Anteil der Betreuungskosten. Aktuell trägt die Stadt rund 51 % der Kosten, das Land 42 %, und die Eltern etwa 7%.
Seitens Bundes- und Landesregierung werden immer neue Gesetze verabschiedet, zum Beispiel beim Thema Rechtsanspruch auf Betreuung unter drei Jahren, ohne sie ausreichend gegen zu finanzieren (Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ greift nicht). Daher entstehen bei den Kommunen erhebliche Defizite.
Um Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen zu vermeiden, wie Jugendarbeit und Vereinsförderung, müssen Gebühren und Steuern angepasst werden. Die Gebühren für die Kinderbetreuung müssen erhöht werden, da jeder einzelne Platz nicht ausreichend finanziert ist. Dennoch bleibt die Stadt Hauptkostenträger der Kinderbetreuung.
Seitens Bundes- und Landesregierung werden immer neue Gesetze verabschiedet, zum Beispiel beim Thema Rechtsanspruch auf Betreuung unter drei Jahren, ohne sie ausreichend gegen zu finanzieren (Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ greift nicht). Daher entstehen bei den Kommunen erhebliche Defizite.
Um Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen zu vermeiden, wie Jugendarbeit und Vereinsförderung, müssen Gebühren und Steuern angepasst werden. Die Gebühren für die Kinderbetreuung müssen erhöht werden, da jeder einzelne Platz nicht ausreichend finanziert ist. Dennoch bleibt die Stadt Hauptkostenträger der Kinderbetreuung.
Die Erhöhung erfolgte fristgemäß laut Satzung. Die Anpassung der Gebühren ist das Ergebnis von mehreren Abstimmungsrunden und Beschlüssen im Gemeinderat. Erst nach der offiziellen Beschlussfassung konnten die Beträge verbindlich festgelegt werden. Die Information an die Eltern erfolgte unmittelbar danach, um Transparenz zu schaffen und den Familien die Möglichkeit zu geben, die Änderungen einzuplanen.