Veranstaltungen planen

Straßenfeste, Märkte und Großveranstaltungen bereichern das soziale Leben und stellen eine willkommene Abwechslung in Kirchheim unter Teck dar. Diese Veranstaltungen haben eine gemeinsame Voraussetzung: Sie müssen sorgfältig geplant und von verschiedenen Behörden genehmigt werden.

Für erfolgreiche Veranstaltungen gibt Ihnen die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck Merkblätter und Formulare an die Hand.
Eine gründliche Vorplanung ist der wichtigste Baustein für eine gelungene und sichere Veranstaltung. Hierfür ist die sorgfältige Abwägung unterschiedlichster Belange, wie Sicherheit für die BesucherInnen und Mitarbeitenden, Abfallentsorgung oder entstehende Emissionen notwendig.
Im Rahmen einer Genehmigung für Veranstaltungen sind innerhalb der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck die Zustimmung verschiedener Abteilungen sowie weiterer externer Behörden einzuholen.
Unten finden Sie das allgemeine Antragsformular für Ihre Veranstaltung in unserer Stadt. Dieses sollte möglichst frühzeitig, ca. 6 Monate, vor Veranstaltungsbeginn und vollständig ausgefüllt werden. Grundsätzlich umfasst es alle relevanten Details für eine erfolgreiche Genehmigung Ihrer Veranstaltung und bietet Ihnen auch eine Hilfestellung, ob Sie an alles gedacht haben.
Es dient als Basis für die Abstimmung der zuständigen Abteilungen und Behörden. Aus rechtlichen Gründen ersetzt es jedoch nicht ggf. notwendige weitere Anträge, die auf dieser Seite aufgeführt werden.

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Antrag Genehmigung von Veranstaltungen (PDF)
Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, z.B. Straßen und Plätze in der Innenstadt, benötigen Sie eine Sondernutzungs-Genehmigung. Diese ist bei der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung zu beantragen.

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Antrag auf Erteilung einer einmaligen Sondernutzungserlaubnis (PDF)

Wer aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe nur vorübergehend betreiben will, muss den vorübergehenden Gaststättenbetrieb anzeigen, sobald Getränke (unabhängig ob mit oder ohne Alkohol) oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. 

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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung beim Sachgebiet Sicherheit und Gewerbe unter gaststaetten(at)kirchheim-teck.de erfolgen.

Für Vereine gibt es eine Sonderregelung! Es muss lediglich eine Anzeige erfolgen, wenn Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt wird.

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Informationen für Vereine

Für eine gelungene Veranstaltung ist ein entscheidender Punkt der einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Esslingen hat Ihnen dafür folgende relevante Merkblätter und Dokumentationen zusammen gestellt.

Im Vorfeld der Veranstaltung ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Kontaktdaten:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen
Telefon: 0711 3902 41500
Telefax: 0711 3902 58240
Email: veterinaeramt(at)lra-es.de  

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Die Nutzung von Gas, z.B. zum Grillen, bei einer Veranstaltung benötigt einen sachgemäßen Umgang. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür hat die Stadt Kirchheim unter Teck in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.

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Merkblatt "Verwendung von Gasflaschen (PDF)
Zur Bewerbung einer Veranstaltung bietet sich unter anderem eine Plakatierung im öffentlichen Raum an. In Kirchheim unter Teck ist dies nach erfolgter Genehmigung für maximal 2 Wochen, bei auswärtigen Veranstaltungen maximal 1 Woche möglich. Weitere Auflagen werden mit der Genehmigung bekannt gegeben.

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Antrag auf Erteilung einer Plakatierungserlaubnis (PDF)

Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt hat einen "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" herausgegeben. Er gibt Empfehlungen und praktische Hinweise, wie Veranstaltungen umweltgerecht und sozial verträglich gestaltet werden können.

Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
Um Veranstaltungen für alle zugänglich und unabhängig von Einschränkungen zu machen, bieten wir Ihnen eine Checkliste zur Umsetzung.

Checkliste zur Organisation von barrierefreien Veranstaltungen (PDF)
Bei der Organisation von Märkten und Festen dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die den Wettbewerb beschränken.

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Merkblatt zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen auf Festen und Märkten
Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen auf Stadt- und Vereinsfesten oder ähnlichen öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung.

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Merkblatt zur zeitweiligen Wasserversorgung bei Veranstaltungen