Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Sie als Unternehmer*in besonders hart. Hier finden Sie eine Übersicht wie Bund und Land, Industrie- und Handelskammer, Agentur für Arbeit und Handwerkskammern die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit unterstützt.
Wenn Sie für aktuelle Info in den städtischen Verteiler der Wirtschaftsförderung aufgenommen werden möchten, dann schicken Sie uns bitte eine formlose E-Mail an
s.klinger@kirchheim-teck.de.
Förderinstrumente des Bundes auf einem Blick
Alle FAQs zur Dezemberhilfe und den Überbrückungshilfen II und III
Alle weiteren Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert: mehr Infos
Die Anträge können nur noch über einen Dienstleister gestellt werden. Ihr Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform (Link siehe oben).
Alle weiteren Details zur Überbrückungshilfe
Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Sie wollen Unternehmen ehrenamtlich beraten oder
Dann füllen Sie folgendes Formular für die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (PDF) (KMU) in Kirchheim unter Teck aus und schicken ihn an wifoe@kirchheim-teck.de zurück. Unternehmen, die Hilfe benötigen wenden sich an den BDS oder an das Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck (siehe rechts).
Alle Details zum KUG
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Übersicht der Förderprogramme des Landes und Bundes für die Wirtschaft
Übersicht der Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg (PDF)Förderinstrumente des Bundes auf einem Blick
Alle FAQs zur Dezemberhilfe und den Überbrückungshilfen II und III
Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe)
Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) wird nun - aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 10. Januar 2021 - als Dezemberhilfe für die Dauer der Schließung im Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Sie bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge können ab sofort gestellt werden. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden zunächst Abschlagszahlungen erfolgen. Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, Unternehmen von bis zu 50.000 Euro.Alle weiteren Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert: mehr Infos
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe für Unternehmen, Selbstständige, gemeinnützige Organisationen, Vereine, etc. wurde verlängert. Anträge für die 2. Phase können ab sofort gestellt werden. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.Die Anträge können nur noch über einen Dienstleister gestellt werden. Ihr Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform (Link siehe oben).
Alle weiteren Details zur Überbrückungshilfe
Überbrückungshilfe III
Der Bund hat das Programm der Überbrückungshilfe bereits verlängert, sodass ab Januar 2021 die Überbrückungshilfe III beginnt und bis Juni 2021 dauert. Der Zugang wird weiteren Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht:Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Sie wollen Unternehmen ehrenamtlich beraten oder
Sie suchen Beratung?
Dann füllen Sie folgendes Formular für die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (PDF) (KMU) in Kirchheim unter Teck aus und schicken ihn an wifoe@kirchheim-teck.de zurück. Unternehmen, die Hilfe benötigen wenden sich an den BDS oder an das Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck (siehe rechts).Kurzarbeitergeld (KUG) - Leistung der Arbeitsagentur
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert erstattet.Alle Details zum KUG