Bebauungspläne im Verfahren

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und regelt für einen abgegrenzten Geltungsbereich mittels rechtsverbindlicher Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung und Ordnung.

Er setzt für seinen Geltungsbereich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. In der Regel wird erst auf der Grundlage eines Bebauungsplans die Erschließung von Grundstücken durchgeführt. Im Allgemeinen ist er auch Voraussetzung für die Genehmigung von Bauanträgen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und stellt dann rechtsverbindliches Stadtrecht dar.

Der Bebauungsplan wirkt sich daher für die Bürger und für die Gemeinde wie ein Gesetz aus. Anders als beim gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren kann der Bürger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen seine Interessen und Belange unmittelbar einbringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll es der Stadt ermöglichen, alle planungsrelevanten Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen. Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie gerne über die aktuellen Bebauungsplanverfahren in der Stadt Kirchheim unter Teck.

Eine Übersicht der bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie in unserer interaktiven Bebauungsplan-Auskunft.

Aktuelle Planverfahren

Sofern aktuell Planverfahren laufen, erhalten Sie nachstehend detaillierte Informationen.