Allgemeine Fragen zu Ehrenamt & Engagement
Für allgemeine Fragen zum Thema Ehrenamt & Engagement und zu Ihrer Präsenz auf der städtischen Homepage steht Ihnen die Fachstelle Bürgerengagement gerne zur Verfügung.
Adressänderung bei der Stadtverwaltung
Möchten Sie die Kontaktdaten/Ansprechpartner Ihres Vereins in der Adressdatenbank der Stadt Kirchheim unter Teck ändern, melden Sie dies bitte beim jeweiligen Ansprechpartner in der Verwaltung oder per E-Mail an die Fachstelle Bürgerengagement.Bereichsspezifische AnsprechpartnerInnen
Für inhaltliche bzw. tätigkeitsspezifische Fragen sind Ihre AnsprechpartnerInnen bei der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck:- Bereich Kultur: Abteilung Kultur, Frau Walter, Telefon 07021 502-574
- Bereich Lokale Agenda: Referat für Wirtschaftsförderung und nachhaltige Stadtentwicklung, Frau Iris Sommer, Telefon 07021 502-513
- Bereich Soziales: Abteilung Soziales, Telefon 07021 502-364
- Bereich Sport: Abteilung Bildung, Frau Huttenlocher, Telefon 07021 502-448
- Bereich Umwelt & Naturschutz: Umweltbeauftragter Herr Rühle, Telefon 07021 502-413
Gemeinnützigkeit
In Fragen zur Gemeinnützigkeit wenden Sie sich bitte an dasFinanzamt Nürtingen, Außenstelle Kirchheim unter Teck
Vereinsbeauftragte
Telefon 07021 575-410 oder -417
Vereinsregister
Für die Eintragung ins Vereinsregister/Änderung des Eintrags von Vereinen aus dem Raum Kirchheim unter Teck ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig:Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart
Telefon 0711 921-3660
Links zum Thema Vereinsrecht
- Rechtswegweiser zum Vereinsrecht des Justizministeriums
- Steuertipps für gemeinnützige Vereine des Finanzministeriums
- Wegweiser Bürgergesellschaft der Stiftung Mitarbeit
- Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Engagementnachweis Baden-Württemberg
- Ehrenamt im Sport
- Datenschutz im Verein
Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert. Das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz.
Alle gemeinnützigen Organisationen, darunter viele Vereine, haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.
Tipp: Vereine können ehrenamtlichen Mitarbeitern den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen. Er dokumentiert die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.