Sanierung des Wachthauses

Das Projekt

Das Alte Wachthaus ist ein bedeutendes Kulturdenkmal in Kirchheim unter Teck. Das im Jahr 1829 erbaute klassizistische Gebäude prägt mit seiner Lage das historische Stadtbild. Nach langer Diskussion hat der Gemeinderat im Dezember 2022 beschlossen, das Wachthaus im städtischen Besitz zu behalten und umfassend zu sanieren.

Die Generalsanierung umfasst die denkmalgerechte Ertüchtigung der Bausubstanz, die Anpassung an moderne Anforderungen eines Gastronomiebetriebs sowie die Wiederherstellung der ursprünglichen klassizistischen Fassadengestaltung.

Geschichte und Bedeutung

Das Wachthaus wurde 1829 im Stil des Klassizismus errichtet und diente ursprünglich als Wachhaus mit Arrestzellen im zweiten Obergeschoss. Das dreigeschossige Gebäude in Fachwerkbauweise war nach seinem Bau verputzt und fügte sich harmonisch in die nach dem Stadtbrand von 1690 wiederaufgebaute historische Altstadt ein.

Eine der markantesten Veränderungen erfuhr das Gebäude im Jahr 1957, als das Fachwerk freigelegt wurde. Diese Maßnahme entsprach jedoch nicht der ursprünglichen Gestaltungsabsicht und führte zu erheblichen Schäden an der Holzkonstruktion, da der Putz den notwendigen Holzschutz darstellte.

Baulicher Zustand

Die seit November 2023 durchgeführten Freilegungsarbeiten haben den kritischen Zustand des Gebäudes offenbart.

  • Mehr als 50 Prozent der Holzkonstruktion weist Schädigungen durch Insektenbefall auf
  • Frühere An- und Umbauten wurden konstruktiv unsachgemäß ausgeführt
  • Nur circa 30 Prozent der Hölzer können erhalten bleiben
  • Die tragenden Strukturen sind durch neuzeitliche Eingriffe geschwächt

Sanierungskonzept

Nach intensiver Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt, welches zwei Varianten umfasste:

Variante 1: Fassade verputzen (gewählte Lösung)

Vorteile:

  • Schutz der Holzkonstruktion durch Außenputz
  • Circa 15 Prozent Kosteneinsparung gegenüber sichtbarem Fachwerk
  • Rückführung auf die klassizistischen Stilmerkmale
  • Wiederherstellung der ursprünglichen Gebäudegestalt
  • Geringe Unterhaltungskosten im laufenden Betrieb

Gestaltung:

  • Helle, einheitliche Farbigkeit ohne Farbwechsel
  • Vierflüglige Fenster mit Sprossenteilung
  • Kassettierte Fensterläden im Erdgeschoss
  • Herausarbeitung des Giebeldreiecks mit Konsolenfries
  • Wiederherstellung des Dachreiters
  • Rückbau auf bauzeitliche Fensterformate an der Ostseite

Visualisierung des Wachthauses wie es nach der Sanierung aussehen wird.

Variante 2: Fachwerk sichtbar lassen

Nachteile:

  • Konstruktion bleibt ungeschützt dem Wetter ausgesetzt
  • Wartungszyklen alle zwei Jahre erforderlich
  • Sanierungszyklen alle fünf bis zehn Jahre notwendig
  • Langfristig deutlich höhere Kosten
  • Hohe Anforderungen an regelmäßigen Bauunterhalt

Der Gemeinderat und der Gestaltungsbeirat haben sich für Variante I entschieden, um das Wachthaus in seiner ursprünglichen Gestalt wiederherzustellen und langfristig zu schützen.

Zeitplan und Meilensteine

April bis November 2024: Werk- und Detailplanung

Oktober 2024: Beauftragungen und Baubeginn

Mitte September 2026: Übergabe an den Pächter

Während der Bauphase bleibt der gastronomische Betrieb geschlossen.

Weitere Nutzung

Nach Abschluss der Sanierung wird das Wachthaus weiterhin als gastronomischer Betrieb genutzt. Die modernisierte Infrastruktur ermöglicht einen zeitgemäßen Gastronomiebetrieb unter Bewahrung des historischen Charakters.

Die Sanierung wird finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Häufig gestellte Fragen

Das Wachthaus wurde 1829 als verputztes Gebäude im klassizistischen Stil erbaut. Die Freilegung des Fachwerks im Jahr 1957 entsprach nicht der ursprünglichen Gestaltung und war aus denkmalpflegerischer Sicht problematisch. Der Putz diente dem konstruktiven Holzschutz – ohne ihn sind weite Teile der Holzkonstruktion durch Insektenbefall und Witterungseinflüsse geschädigt. Die Wiederherstellung der Putzfassade schützt die Konstruktion langfristig, entspricht der historischen Authentizität und spart erhebliche Folgekosten.
Ja, das Sanierungskonzept wird in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) entwickelt. Auch der städtische Gestaltungsbeirat hat der geplanten Neufassung zugestimmt. Das LAD hat Bedenken zur dauerhaften Fachwerksichtigkeit geäußert, da ohne Putz regelmäßige Wartungs- und Sanierungszyklen notwendig wären.
Der Gemeinderat hat zwischen 2016 und 2022 mehrfach über einen möglichen Verkauf diskutiert. In der entscheidenden Sitzung vom 07.12.2022 fiel der Beschluss, das Wachthaus als bedeutendes Kulturdenkmal im städtischen Besitz zu behalten und zu sanieren. Das Gebäude ist aufgrund seiner exponierten Lage und seiner historischen Bedeutung ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes.
Die Sanierung hat Ende 2024 begonnen. Die Übergabe an den Pächter erfolgte am 15.09.2026. Der gastronomische Betrieb soll Ende Oktober oder Anfang November 2026 wieder aufgenommen werden.
Nach dem städtischen Solarkataster ist keine PV-Anlage auf dem Alten Wachthaus zulässig, da das Gebäude einen sogenannten Stadtbaustein darstellt. Dies bedeutet, dass das Gebäude aufgrund seiner Lage und denkmalpflegerischen Bedeutung eine besondere Stellung im Stadtbild einnimmt und Solaranlagen das historische Erscheinungsbild beeinträchtigen würden.
Es wurden ausführlich verschiedene Varianten geprüft:
  • Außenluft-Wärmepumpe: Dafür sind keine geeigneten Aufstellflächen vorhanden (Dachgeschoss, Biergarten, Nebengebäude wurden untersucht).
  • Erdwärme-Wärmepumpe: Für die benötigten 11 Erdsonden ist der Platzbedarf mit den einzuhaltenden Mindestabständen zu Bäumen und Bestandsleitungen nicht ausreichend.
Die Gasheizung ist eine Übergangslösung. Das Wachthaus liegt in einem Wärmenetzeignungsgebiet mit Priorität 2, und es läuft bereits eine geförderte Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in der historischen Altstadt.

Der Biergarten kann während der Bauphase nicht genutzt werden. Das Pachtverhältnis wurde ausgesetzt. Nach Abschluss der Sanierung wird der Biergarten wieder zur Verfügung stehen.
Der Prozess war komplex: Zwischen 2016 und 2022 wurde intensiv über Verkauf oder Sanierung diskutiert. Nach dem endgültigen Sanierungsbeschluss im Dezember 2022 mussten zunächst umfangreiche Freilegungsarbeiten durchgeführt werden, die erst bei Vollschließung des Betriebs ab November 2023 möglich waren. Dabei zeigte sich das volle Ausmaß der Schäden, was zu Planungsanpassungen führte. Zudem mussten alle Maßnahmen eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und dokumentiert werden.